Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Berlin-Mitte wird alle fünf Jahre neu gewählt und ist nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin „Organ der bezirklichen Selbstverwaltung“. Die BVV Mitte ist dabei jedoch kein Verwaltungsorgan, sondern „nur“ ein Kontrollorgan der bezirklichen Verwaltung. Die BVV hat somit eine verwaltungsinterne Funktion, während das Bezirksamt Mitte die Außenvertretung des Bezirks wahrnimmt.

Die BVV bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks, ihr steht allerdings kein allgemeinpolitisches Mandat zu. Die Grundlinienkompetenz kann somit nur als eine allgemeine, nicht aber die Einzelheiten betreffende Vorstellung verstanden werden. Das Bezirksamt ist an diese allgemeinen Grundlinien-Zielsetzungen der BVV nicht gebunden.

Die BVV wählt die Mitglieder des Bezirksamtes und entscheidet u. a. über

Durch Empfehlungen und Ersuchen an das Bezirksamt regt sie das Verwaltungs handeln des Bezirksamtes direkt an. Dabei tritt die BVV auch als Kontrollorgan für die Geschäftsführung des Bezirksamtes auf und kann vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen. Außerdem werden durch die BVV viele ehrenamtlich tätige Bürger gewählt: z. B. Schiedspersonen, ehrenamtliche Richter, die Mitglieder der zahlreichen Beiräte des Bezirks Mitte oder die Patientenfürsprecher.

Für ihre Arbeit stehen der BVV Mitte keine finanziellen Sondermittel zur Verfügung.



Gremien der Bezirksverordnetenversammlung

Vorsteher der BVV Mitte
Der Vorsteher der BVV Mitte vertritt die BVV Mitte in allen Angelegenheiten und beruft die Sitzungen der BVV Mitte, des BVV-Vorstandes und des Ältestenrates ein und leitet diese, er wahrt die Würde und die Rechte der BVV, nimmt die für die BVV bestimmten Vorlagen, Anträge und Anfragen entgegen und führt den damit verbundenen Schriftwechsel.

Vorstand der BVV Mitte
Der Vorstand der BVV Mitte tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen und berät den Vorsteher der BVV Mitte. Der BVV-Vorstand besteht aus dem Vorsteher selbst, seinem Stellvertreter und weiteren Beisitzern.

Der Ältestenrat
Der Ältestenrat tagt in nicht-öffentlicher Sitzung und setzt sich zusammen aus dem Vorsteher, dem Stellvertreter des Vorstehers und Mitgliedern der Fraktionen entsprechend ihrer Stärke. Der Ältestenrat unterstützt den Vorsteher bei der Führung der Geschäfte und stellt keinen Fachausschuss der BVV im eigentlichen Sinne dar.

Die Ausschüsse
Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich und einmal im Monat; Ausnahmen: der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden und der Geschäftsordnungsausschuss tagen immer nicht-öffentlich. In der BVV Mitte setzen sich die Ausschüsse aus den Bezirksverordneten aller Fraktionen der BVV entsprechend ihrer Stärke zusammen und können bis zu vier Bürgerdeputierte als ständige Mitglieder hinzuwählen (Ausnahme: Jugendhilfeausschuss und Integrationsausschuss). Sie orientieren sich mit ihrer Ressortaufteilung an den Geschäftsbereichen des Bezirksamtes und beraten und kontrollieren die Verwaltung.


 

Herr Frau
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