PM der CDU Fraktion Mitte: Wählerwillen nach der Wiederholungswahl umsetzen
Wählerwillen in den Bezirken nach der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 umsetzen
Die CDU-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen Berlins erklären:
Was im Abgeordnetenhaus gilt, muss auch für alle Bezirks-Rathäuser gelten. Am 26. Januar 2023 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, das Ergebnis der Wiederholungswahlen spiegelbildlich im Parlament umzusetzen. Die einstimmige Empfehlung aller Fraktionen ist es, diesen Konsens auch in den Bezirksverordnetenversammlungen umzusetzen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Insbesondere eine - wie im Abgeordnetenhaus beschlossene - spiegelbildliche einheitliche Umsetzung des Wählerwillens in den Bezirksverordnetenversammlungen in Bezug auf die Neubesetzung und Neuwahl der Funktionen und Gremien der BVVen (u. a. Vorstand der BVVen, Ausschussmitglieder und -funktionen) nach den dann ggf. veränderten Stärkeverhältnissen ist unter Beachtung demokratischer Legitimation wichtig und notwendig. Wir fordern die anderen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen daher auf, gemeinsam mit uns den Willen des Berliner Landesparlaments in den bezirklichen parlamentarisch verfassten Gremien entsprechend umzusetzen. Darüber hinaus muss auch eine Lösung für eine wahlergebniskonforme Zusammensetzung der Bezirksämter geben. Wir unterstützen daher auch das laufende Gesetzesverfahren, mit dem die Abbildung des kommenden Wahlergebnisses auch in den Bezirksämtern sichergestellt werden soll (Drucksache 19/0817).
Dazu erklärt der Sprecher der Vorsitzenden der CDU-Fraktionen, Sebastian Pieper:
„Die Wahl der Bürger darf auch in den Bezirken nicht folgenlos bleiben. Natürlich muss sich der Wählerwille auch in der Besetzung der BVV-Gremien und -Funktionen widerspiegeln. Gleiches gilt für die Zusammensetzung des Bezirksamtes. Wer glaubt, nach der Wahl gibt es ein "Weiter-so", liegt falsch. Im Sinne einer schnellen Handlungsfähigkeit in den Gremien kann niemand ein Interesse daran haben, dass nur mittels langwieriger und kräftezehrender Rücktrittsgesuche, Abwahlprozesse oder gar gerichtlicher Verfahren die aus der Wiederholungswahl resultierenden Stärkeverhältnisse umgesetzt werden können. Der von allen Fraktionen getragene Beschluss des Abgeordnetenhauses ist daher sehr klug, abgewogen und im Interesse des Landes Berlin. Die CDU-Fraktionen werden sich folglich zeitnah in den jeweiligen Ältestenräten der Bezirksverordnetenversammlungen für die spiegelbildliche Umsetzung der Verfahrensweise des Abgeordnetenhauses einsetzen, um für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.“